Unter die Kofermente fallen landwirtschaftliche Reststoffe, Stoffe nach der Nebenproduktverordnung, Prozessrückstände der Lebensmittelindustrie, gewerbliche Reststoffe und kommunale Reststoffe. Sie können bei der Biogasproduktion im Verhältnis zu dem alleinigen Fermentieren von Wirtschaftsdünger den Gasertrag enorm steigern.
Unter landwirtschaftlichen Reststoffen versteht man alle aus der Pflanzenproduktion resultierenden Stoffe, die in der Landwirtschaft bei der Ernte oder Weiterverarbeitung anfallen. Das können aussortierte Produkte sein, die z. B. auf Grund von einzelnen Makeln nicht in den Handel geraten sollen, oder Produktionsabfälle, z. B. Getreideausputz oder Rübenblatt.
Diese Kofermente sind auf Grund ihres hohen Energiewertes und der positiven Eigenschaften, die sie auf das Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis im Fermenter haben, welches sich auf die Mikrobiologie auswirkt, sehr beliebt.
Stoffe nach der Nebenprodukt-VO sind für den Verzehr ungeeignete oder nicht für den Verzehr gedachte Schlachtabfälle, z. B. Flotatschlamm und Pansen. Sie besitzen einen enorm hohen Nährstoffgehalt, der eine hohe Gasproduktion zur Folge hat. Leider sind diese Reststoffe hygienisch stark risikoreich. Das bedeutet, dass bei der Lagerung spezielle hygienische Verordnungen zum Tragen kommen und die technischen Anforderungen an die Biogasanlage steigern.
So soll die Infektionsgefahr gebannt und allgemein Krankheiten und Seuchenbildung verhindert werden, da durch den permanenten Materialfluss sich Infektionsketten zwischen Tier und Tier sowie auch zwischen Tier und Mensch bilden könnten.
Prozessrückstände aus der Lebensmittelindustrie. Diese fallen meistens bei der Verarbeitung von Feld- und Baumfrüchten an. So fallen z. B. bei der Zuckerrübenverarbeitung Schnitzel und Melasse an, bei der Alkoholerzeugung Schlempen und Treber oder Pülpen bei der Kartoffelverarbeitung. Bei der Gemüse- und Obstverarbeitung fällt Trester an, und sogar bei der Gewürz- und Heilpflanzenindustrie können geeignete Produktionsabfälle für die Biogasverwertung entstehen.
Die genannten Stoffe sind für den Biogasbetrieb gut geeignet und bergen im Normalfall keine nennenswerten Risiken in sich, lediglich bei der Verwertung von überlagerten Lebensmitteln, die auch in diese Kategorie fallen, sind hygienische Bedenken angebracht.