Sie findet man zum Beispiel in den Bioabfällen der regionalen Haushalte. Da diese aber in ihrer Beschaffenheit äußerst abwechslungsreich sind, kann der Methanertrag stark schwanken. Generell sind diese Substrate etwas bedenklich, da sie mit Schadstoffen und Fremdkörpern belastet sein können. Beispielsweise können Knochen, Plastikreste oder Gummibändchen von den Biotüten mit in den Fermentationsprozess gelangen. Generell gilt auch die Bioabfall-Vo für diese Art von Kosubstrat. Ein weiterer kommunaler Abfall kann aus der Landschaftspflege resultierendes Grüngut oder Rasenschnitt sein. Er ist ebenfalls geeignet um in einer Biogasanlage verwertet zu werden, birgt jedoch gelegentlich die Gefahr von organischer Schadstoffbelastung oder starker Schwermetallbelastung, z. B. durch Straßenbegleitgrün. Problematisch ist auch die nur saisonelle Verfügbarkeit.
Da die stetig wachsende Anzahl von Biogasanlagen die Nachfrage nach Kofermenten stark gesteigert hat, sind die daraus resultierenden wirtschaftlichen Einnahmen stark gesunken. Zudem spielt die aufwendige und kostspielige Nachweispflicht eine Rolle sowie die zunehmenden dokumentarischen Auflagen. Die technischen Anforderungen an eine Biogasanlage, die organische, agroindustrielle und kommunale Abfälle verwerten soll, haben sich ebenfalls erhöht, sodass das wirtschaftliche Verwerten dieser Stoffe den technisch hochspezialisierten Anlagen vorbehalten bleibt.
Dieser Umstand hat schon vor der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Begünstigung für das Verwerten von NaWaRos, dem sog. NaWaRos-Bonus, zu einem Anstieg bei der Nachfrage von nachwachsenden Rohstoffen für die Biogasverwertung gesorgt, und das trotz geringer Aussichten auf wirtschaftliche Rentabilität.