Die jeweiligen Vergütungssätze wurden im EEG 2004 folgendermaßen festgesetzt.
Allgemeine Vergütungssätze
Anlagen bis 150 Kilowatt erhalten 11.5 Cent
Anlagen bis 500 Kilowatt erhalten 09.9 Cent
Anlagen bis 5 Megawatt erhalten 08.9 Cent
Anlagen bis 20 Megawatt erhalten 08.4 Cent
Bonus für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen
Anlagen bis einschließlich 500 Kilowatt erhalten 06.0 Cent
Anlagen bis einschließlich 5 Megawatt 04.0 Cent
Zusätzliche Vergütung
für Kraft Wärme Kopplung erhält der Betreiber, für jede, durch KWK zusätzlich genutzte KW/h
zwei Cent
Für den Einsatz innovatiefer Technologien erhält der Betreiber zusätzlich zwei Cent je KW/h
Allgemeines
Die Vergütungen erfolgen anteilig. So erhält eine Anlage, mit z.B. 300 Kilowatt installierter elektrische Leistung, nur für den prozentualen Anteil, der über 150 KW liegt die geringere Vergütung.
So ergibt sich, dass diese Anlage für 150 KW 11.5 Cent erhält und für die restlichen 150 KW 9.9 Cent, hieraus ergibt sich eine durchschnittliche Vergütung von 10.7 Cent ausgehend, von den 2004 geltenden Vergütungssätzen.
Ab 01.01.2005 sanken die allgemeinen Vergütungssätze um jeweils 1.5 % jährlich. Anlagen, die Anfang 2006 in Betrieb gingen, erhalten so z.B. anstatt 11.5 nur 11.2 Cent.
Die im ersten Betriebsjahr gültigen Vergütungssätze werden für 20 Jahre gesetzlich garantiert.